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Das sind wir Das Ambulant betreute Wohnen der Lebenshilfe Grafschaft Diepholz gGmbH betreut Menschen, die als geistig behindert gelten und auf Dauer zu einer weitgehend selbständigen Lebensführung in der Lage sind oder einer (teil)stationären Wohnbetreuung nicht, noch nicht oder nicht mehr bedürfen. Kostenträger ist der Landkreis Diepholz im Rahmen der „Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ Die Kunden leben in selbst gemieteten Wohnungen und finanzieren ihr Leben eigenständig (WfbM-Lohn, Sozialhilfe, Grundsicherungsleistungen, Kindergeld, EU-Rente usw.). |
Das wollen wir Das Ambulant betreute Wohnen will seinen Kunden ein höchst Maß an Autonomie und Selbständigkeit ermöglichen. Die Nutzer sollen einer tagesstrukturierenden Tätigkeit z.B. in der WfbM nachgehen. Ihr Wohnsitz muss sich im Landkreis Diepholz befinden. Die Grundlage unserer Arbeit ist es, den gewählten Lebensweg der Kunden zu akzeptieren. Wir beraten und assistieren. Unser Ziel ist, die Selbständigkeit der Nutzer zu stabilisieren und zu fördern. |
Das bieten wir Wir bieten Beratung und Begleitung in folgenden Bereichen: Alltägliche Lebensführung, individuelle Basisversorgung, Gestaltung sozialer Beziehungen, Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben, Kommunikation, emotionale und psychische Entwicklung und Gesundheitsförderung und –erhaltung. Wichtige Bereiche unserer Arbeit sind Vernetzung und Koordination bestehen - der Angebote, erarbeiten strukturierender Hilfen im Alltag und Unterstützung im Umgang mit Behörden, Vermietern und anderen offiziellen Stellen. |
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Ziele, Angebote Durch gemeinsame Festlegung der Hilfebereiche wird die Betreuung für die Kunden transparent. Es ist ihnen möglich, die Bereiche in ihren Leben, die sie ohne Hilfe bewältigen können, autonom und eigenverantwortlich zu gestalten. |
Unser Team Zu unserem Team gehören ErzieherInnen, HeilerziehungspflegerInnen und SozialpädagogInnen. |
Leistungen In der Regel stehen pro Nutzer 3,85 Stunden pro Woche Gesamtzeit (Betreuungs- Vor-, Nachbereitungs-, Fahr- und Regiezeit) zur Verfügung. Menschen mit einer geistigen Behinderung können selbständig außerhalb stationärer Einrichtungen leben. Wir begleiten Menschen mit Behinderungen bei der Durchsetzung ihres Rechtes auf eine selbst bestimmte Lebensführung! |
