Das sind wir

Das Ambulant betreute Wohnen der Lebenshilfe
Grafschaft Diepholz gGmbH betreut Menschen,
die als geistig behindert gelten und auf Dauer zu
einer weitgehend selbständigen Lebensführung in
der Lage sind oder einer (teil)stationären
Wohnbetreuung nicht, noch nicht oder nicht mehr
bedürfen. Kostenträger ist der Landkreis Diepholz
im Rahmen der „Leistungen zur Teilhabe am Leben
in der Gemeinschaft“ Die Kunden leben in selbst
gemieteten Wohnungen und finanzieren ihr Leben
eigenständig (WfbM-Lohn, Sozialhilfe,
Grundsicherungsleistungen, Kindergeld, EU-Rente usw.).
Das wollen wir

Das Ambulant betreute Wohnen will seinen Kunden
ein höchst Maß an Autonomie und Selbständigkeit
ermöglichen. Die Nutzer sollen einer
tagesstrukturierenden Tätigkeit z.B. in der WfbM
nachgehen. Ihr Wohnsitz muss sich im Landkreis
Diepholz befinden. Die Grundlage unserer Arbeit
ist es, den gewählten Lebensweg der Kunden zu
akzeptieren. Wir beraten und assistieren.
Unser Ziel ist, die Selbständigkeit der Nutzer
zu stabilisieren und zu fördern.
Das bieten wir

Wir bieten Beratung und Begleitung
in folgenden Bereichen:
Alltägliche Lebensführung, individuelle
Basisversorgung, Gestaltung sozialer
Beziehungen, Teilnahme am kulturellen
und gesellschaftlichen Leben, Kommunikation,
emotionale und psychische Entwicklung und
Gesundheitsförderung und –erhaltung.
Wichtige Bereiche unserer Arbeit sind
Vernetzung und Koordination bestehen - der
Angebote, erarbeiten strukturierender Hilfen im
Alltag und Unterstützung im Umgang mit
Behörden, Vermietern und anderen
offiziellen Stellen.
Ziele, Angebote

Durch gemeinsame Festlegung der
Hilfebereiche wird die Betreuung für
die Kunden transparent. Es ist ihnen
möglich, die Bereiche in ihren Leben,
die sie ohne Hilfe bewältigen können,
autonom und eigenverantwortlich
zu gestalten.
Unser Team

Zu unserem Team gehören
ErzieherInnen,
HeilerziehungspflegerInnen
und SozialpädagogInnen.
Leistungen

In der Regel stehen pro Nutzer 3,85 Stunden
pro Woche Gesamtzeit (Betreuungs- Vor-,
Nachbereitungs-, Fahr- und Regiezeit) zur
Verfügung. Menschen mit einer geistigen
Behinderung können selbständig außerhalb
stationärer Einrichtungen leben. Wir begleiten
Menschen mit Behinderungen bei der
Durchsetzung ihres Rechtes auf eine selbst
bestimmte Lebensführung!